Am 2. Dezember 2024 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union eine Erklärung, die die Notwendigkeit betont, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung und wirtschaftlichen Unabhängigkeit in Europa.
Erreichte Fortschritte und bestehende Herausforderungen
Die EU hat in den letzten Jahren beachtliche Fortschritte bei der Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gemacht, wie die Einführung des Europäischen Behindertenausweises zeigt. Trotzdem bestehen weiterhin Herausforderungen: Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt deutlich unter der von Personen ohne Behinderung, und sie verdienen im Durchschnitt weniger.
Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation
Der EU-Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, mehrere Schritte zu unternehmen, um diese Ungleichheiten zu reduzieren:
- Beschäftigungsziele: Festlegung klarer nationaler Ziele zur Steigerung der Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen.
- Bekämpfung von Diskriminierung: Förderung eines Arbeitsumfelds frei von Diskriminierung, das individuelle Bedürfnisse berücksichtigt.
- Zugang zu Unterstützungsdiensten: Ausbau und Förderung von Sozial- und Unterstützungsdiensten.
- Förderung des offenen Arbeitsmarktes: Gleichbehandlung und Unterstützung flexibler Arbeitsmodelle fördern.
- Rehabilitationsdienste: Verbesserung und Entwicklung von Rehabilitationsangeboten.
- Datenerhebung verbessern: Optimierung der Datenerfassung und Austausch bewährter Praktiken.
Vorteile für Unternehmen
Ádám Kósa, ungarischer Staatsminister für Menschen mit Behinderungen, hebt hervor, dass Arbeitgeber von einer inklusiven Beschäftigung profitieren können, da Vielfalt die Produktivität und Leistung steigern kann.
Zukunftsperspektive
Der Rat hat die Europäische Kommission aufgefordert, die Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu überwachen und regelmäßig darüber zu berichten. Ziel ist es, gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die soziale Integration dieser Bevölkerungsgruppe zu fördern.
Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Länder diese Empfehlungen umsetzen werden, um die Lebensqualität und wirtschaftliche Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen langfristig zu verbessern.