
BAföG: Wichtige Informationen für Studierende in Deutschland
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Studierende in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Aspekte dazu:
Voraussetzungen für die Förderung
- Vollzeitstudium: Nur Vollzeitstudien an Hochschulen, Berufsakademien und anderen anerkannten Ausbildungsstätten werden gefördert.
- Alter: Die Förderung ist bis zum Alter von 45 Jahren möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn das Studium direkt im Anschluss an ein vorheriges Studium begonnen wird.
- Erst- oder Zweitstudium: BAföG wird grundsätzlich nur für das erste Studium gewährt. Für ein Zweitstudium gibt es Förderung nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn es direkt auf dem Erststudium aufbaut, wie bei einem Bachelor- und anschließendem Masterstudium.
- Fachrichtungswechsel: Ein Fachrichtungswechsel ist nur bis zum Beginn des 5. Fachsemesters möglich, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt.
Höhe der Förderung
- Höchstsatz: Der aktuelle Höchstsatz für Studenten beträgt 992 € pro Monat, abhängig von den Lebensumständen und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Studenten über die Eltern krankenversichert sind, reduziert sich der Höchstsatz auf 855 € pro Monat.
- Zusammensetzung: Die Förderung setzt sich zu 50 Prozent aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zu 50 Prozent aus einem unverzinsten Darlehen zusammen.
Antragstellung und Verfahren
- Antrag: Der Antrag muss spätestens im ersten Monat der Ausbildung oder des Studiums eingereicht werden. Es ist ratsam, den Antrag mindestens zwei Monate vor dem Start des Studiums einzureichen, um eine verzögerungsfreie Förderung zu gewährleisten.
- Bearbeitung: Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern.
- Weiterförderung: Die Förderung wird in der Regel für zwölf Monate gewährt und muss danach erneut beantragt werden, bis die Förderungshöchstdauer erreicht ist, die der Regelstudienzeit entspricht.
Zusätzliche Aspekte
- Nationalität: Nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch EU-Bürger und unter bestimmten Bedingungen auch Nicht-EU-Bürger können BAföG erhalten, z.B. wenn sie eine Daueraufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive haben.
- Stipendien: Der gleichzeitige Bezug von BAföG und einem Stipendium der Begabtenförderungswerke ist ausgeschlossen. Andere Stipendien können jedoch unter bestimmten Bedingungen zeitgleich bezogen werden.
- Auslandssemester: Für Auslandssemester kann ein spezielles Auslands-BAföG beantragt werden, das höhere Förderbeträge und zusätzliche Pauschalen für Fahrtkosten und Krankenversicherung umfasst.
Leistungsnachweis und Studienabschluss
- Leistungsnachweis: Zum fünften Semester muss ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, der bestätigt, dass das Studium in der Regelstudienzeit absolviert werden kann.
- Fachwechsel: Ein Fachwechsel ist bis zum Beginn des 5. Fachsemesters möglich, wobei die Regelstudienzeit neu beginnt.
- Bildungskredit: Nach der Regelstudienzeit kann ein besonders geförderter Bildungskredit beantragt werden, um den Studienabschluss zu unterstützen.
29. BAföG-Reform
- Flexibles Semester: Mit der 29. BAföG-Reform wurde ein flexibles Semester eingeführt, das es Studierenden ermöglicht, einmalig über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester BAföG zu erhalten.
Dieser Blogpost bietet einen Überblick über die wichtigsten Punkte des BAföG und kann Studierenden helfen, sich besser über ihre finanzielle Unterstützung im Studium zu informieren.